Ist eine Diskriminierung nachweisbar?

Seit Juni 2017 gilt in Deutschland das sogenannte Entgelttransparenzgesetz. Dies sollte das Gebot des gleichen Entgelts für Frauen und Männer bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit durchsetzen. Weil nicht einzelne Gehälter offengelegt werden sollten, soll nur ein „mittlerer Wert“ weitergegeben werden. Dies scheint sinnvoll, aber der Teufel dieses „Vergleichsentgelts“
steckt im statistischen Detail.

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